Kontrolle Ihres Fahrzeugs auf Verkehrssicherheit und Einhaltung der vorgeschriebenen Standards gemäß § 29 StVZO.
Bitte beachten:
Ein separater Termin für die Abgasuntersuchung ist nicht erforderlich. Bitte bringen Sie den Fahrzeugschein sowie, falls vorhanden, Nachweise über technische Änderungen oder frühere Abgas- bzw. Gasanlagenprüfungen mit.
Überprüfung, ob An- und Einbauten an Ihrem Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 19 (3) StVZO entsprechen.
Bitte beachten:
Bitte bringen Sie den Fahrzeugschein sowie alle erforderlichen Prüfunterlagen mit, z. B. Allgemeine Betriebserlaubnisse (ABE), Bauartgenehmigungen (ABG) oder Teilegutachten eines Technischen Dienstes.
Erneute Vorführung Ihres Fahrzeuges, sofern die HU nicht bestanden wurde.
Bitte beachten: Die Nachuntersuchung muss innerhalb von 4 Wochen nach dem ersten Termin stattfinden, ansonsten ist das Prüfentgelt noch einmal in voller Höhe fällig. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) & HU-Prüfbericht mitführen.
Wir erstellen ein Oldtimergutachten nach § 23 StVZO für die Zulassung als historisches Fahrzeug in Verbindung mit einer Hauptuntersuchung (HU).
<span data-metadata="">Bitte beachten: Bitte bringen Sie den Fahrzeugschein sowie gegebenenfalls Nachweise über technische Änderungen oder frühere Abgas- bzw. Gasanlagenprüfungen mit.